Gemeinde

Die Rolle der Gemeinde ...

Hier sind die 
Details zu den Bebauungsplänen und der
genaue Ablauf des bisherigen Verfahrens 
zu finden

1. Entwurf Bebauungsplan vom 21.2.2018

wesentliche Inhalte für das Grundstück 545:
  • 2 Geschosse + Dachgeschoß, keine Dachform oder Dachneigung festgelegt
  • Bebauungsdichte GRZ 0,25
  • Max. Grundfläche je Baukörper 280 m2
  • Abstände zur Grundgrenze zwischen 2,5m und 4m
  • Tiefgarage
Im Bebauungsplan besonders fragwürdig:
  • Tiefgarage 
  • Grundstücksabtretungen an die Gemeinde für Strassenerweiterung und damit Abrissnotwendigkeit Kramerhäusl
Nicht im Bebauungsplan enthalten, sollte aber geregelt werden:
  • geringere GRZ aufgrund der besonders schwierigen verkehrstechnischen Erschliessung
  • kleinere Kubaturen 
  • weniger Wohneinheiten
  • Dachform Satteldach

2. Entwurf Bebauungsplan vom 21.5.2019

wesentliche Inhalte für Grundstück 545:
  • 3 Geschosse + Dach                                                     
  • Dachform Satteldach zwischen 12° und 45°
  • Bebauungsdichte GRZ 0,25 + 0,05 Zusatzfläche
  • Max. Grundfläche je Baukörper 250 m2
  • Sternförmige Anordnung der Baukörper
  • Abstände zur Grundgrenze zum Teil nur 1m
  • Tiefgarage
Im Bebauungsplan besonders fragwürdig:
  • Tiefgarage bis an die Grundgrenze!!!
  • Höhere GRZ
  • Sternförmige Anordnung der Baukörper mit Verbindungsbauten
  • Grundstücksabtretungen an die Gemeinde für Strassenerweiterung und damit Abrissnotwendigkeit Kramerhaus
Wieder nicht im Bebauungsplan enthalten:
  • geringere GRZ aufgrund der besonders schwierigen verkehrstechnischen Erschliessung 
  • kleinere Kubaturen 
  • weniger Wohneinheiten

Der Ablauf des Verfahrens im Detail

Einleitung des Verfahrens                               1. Entwurf Bebauungsplan

Beschluss des Gemeinderats vom 24.05.2018 über die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 oö Raumordnungsgesetz zur Erlassung eines Bebauungsplans

Nach 8-wöchiger Stellungnahmefrist der oö Landesregierung und anderer Körperschaften und noch vor der öffentlichen Auflage des Entwurfs für eventuelle Einwendungen der Anrainer:
Unterbrechung des Verfahrens durch die Gemeinde!

Gestaltungsbeirat

Beschluss des Gemeinderats vom 05.07.2018 über die Beiziehung eines Gestaltungsbeirats aus drei Architekten gemäß § 30 Oö. Bauordnung.

aber: für die Überarbeitung des alten Bebauungsplan-Entwurfs oder für das geplante Bauprojekt selbst?
Finanzierung des Beirats durch den Projektbetreiber! Interessenskonflikt des Beirats?

Mehrere Sitzungen des Beirats mit Bauträger, Ortsplaner und Gemeindevertretern „hinter verschlossenen Türen“.

Keine Einbeziehung der Anrainer, aber auch keine Informationen an sie, weil dies der Bürgermeister trotz Anfrage - rechtswidrig - verweigert.

Der Beirat gibt per 25.04.2019 Empfehlungen ab.

2. Entwurf Bebauungsplan

Kundmachung der Gemeinde vom 22.5.2019 über die geplante Beschlussfassung eines neuen Bebauungsplan-Entwurfs.

aber: danach keine tatsächliche Beschlussfassung, auch keine neue 8-wöchige Stellungnahmefrist, sondern sofortige öffentliche Auflage des Entwurfs für Einwendungen zwischen 03.06. und 01.07.2019

Verletzung des § 33 oö ROG, insbesondere weil der neue Plan wesentlich vom alten abweicht!


Öffentliche Präsentation am 18.6.2019

Am 18.06.2019 fand die öffentliche Präsentation des neuen Bebauungsplanes sowie des geplanten Bauprojekts durch Gemeinde, Ortsplaner und Bauträger vor ca. 100 Zuhörern statt.
Die Präsentation löst einhellige Ablehnung bei den Bürgern aus, es gibt keine einzige positive Stimme!







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